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Betriebsinventarversicherung

Gebäude & Inventar für Unternehmen

Das Betriebsinventar ist für ein Unternehmen von besonderer Bedeutung.

Ob Büroeinrichtung, Vorräte und Waren, Maschinen und Werkzeuge, ohne Betriebsinventar können Sie kein Geld erwirtschaften.

Wird Ihre Büroeinrichtung zerstört, können Sie nicht mehr auf Ihre Kundendaten zugreifen und keine Angebote oder Rechnungen erstellen. Werden Ihre Werkzeuge oder die Maschinen beschädigt, können Sie keine Arbeiten mehr ausführen.

Bei Ausfall des Betriebsinventars entstehen Ihnen Schäden in Form des entgangenen Gewinns und der weiterlaufenden fixen Kosten.

Mit einer Betriebsinventar- und Betriebsunterbrechungsversicherung sichern Sie sich vor den finanziellen Folgen bei Ausfall des Inventars ab.

Welche Gefahren sind versichert?

Wie auch bei der Betriebsinventarversicherung, können Sie Ihren Betrieb bei Schäden durch folgende Gefahren versichern:

  • Feuer – Brand und Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion
  • Einbruchdiebstahl inklusive Raub und Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Überschwemmung und Rückstau, Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch
  • Glasbruch
  • Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch oder Überschalldruckwellen
  • Unbenannte Gefahren

Ihre elektronischen Geräte und Anlagen sowie Ihren Maschinenpark können Sie auch gegen weitere Gefahren, z.B. bei Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehler, etc. über eine Elektronik– oder Maschinenversicherung schützen.

Welche Versicherungssumme sollte gewählt werden und was erhalte ich im Schadensfall?

Die Betriebsinventarversicherung für bewegliche Sachen sollte grundsätzlich dem Neuwert entsprechen.

Bei ordnungsgemässem Gebrauch und Wartung erhalten Sie im Schadensfall den Neuwert erstattet, sofern diese Sachen zu mehr als 40% dem Neuwert entsprechen. Ist dies nicht der Fall, wird der Zeitwert erstattet.

Bei ordnungsgemässem Gebrauch und Wartung erhalten Sie im Schadensfall den Neuwert erstattet, sofern diese Sachen zu mehr als 40% dem Neuwert entsprechen. Ist dies nicht der Fall, wird der Zeitwert erstattet.

Einige Versicherer bieten den Schutz nach der „Goldenen Regel“ an. Mit Vereinbarung dieser Klausel erhalten Sie immer eine Erstattung nach dem Neuwert.

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