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Berufsunfähigkeitsrente

Statistisch gesehen wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig.

Die häufigsten Ursachen für den Verlust der Arbeitsfähigkeit sind psychische Erkrankungen. Ebenso sind Erkrankungen des Bewegungsapparates aber auch schwere Krankheiten oder Unfälle dafür verantwortlich.

Die daraus resultierenden Gehaltsausfälle können Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.

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Was erhalten Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit?

Für Arbeitnehmer und Arbeiter zahlt die gesetzliche Rentenversicherung ab Jahrgang 1961 keine Leistung mehr bei Berufsunfähigkeit! Aus Sicht des Gesetzgebers wird für diese Jahrgänge nur noch von einer Erwerbsunfähigkeit gesprochen. Es wird im Ernstfall geschaut, wie lange Sie täglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können –ohne Berufsschutz! Können Sie mindestens drei bis sechs Stunden täglich arbeiten, erhalten Sie noch dazu nur die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente!

Für diesen Fall müssen Sie damit rechnen, dass nur noch circa 1/3 Ihres Nettolohnes übrig bleiben wird, um Ihre laufenden Kosten für z.B. Miete, Immobilienkredit, Auto, Lebenshaltung, Familie, etc. zu bestreiten.

Wann und was zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Können Sie aufgrund Krankheit, Unfall oder Invalidität Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr oder weniger als 50% ausüben, erhalten Sie vom Berufsunfähigkeitsversicherer die vertraglich vereinbarte monatliche Rente. Der Versicherer wird Sie zudem vom monatlichen Beitrag befreien und einige Versicherer bieten auch Leistungen ab 6-monatiger nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit an.

Auch eine erhöhte Leistung im Falle einer Pflegebedürftigkeit können Sie vereinbaren.

Unser Tipp:Schließen Sie diese Versorgungslücke und sichern Sie Ihre Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab!

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