Betriebliche Altersvorsorge
Als Arbeitgeber sind Sie dazu gesetzlich verpflichtet, Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge anzubieten.
Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil seines Arbeitsentgelts in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln, um sich damit eine Rentenversorgung aufzubauen.
Einige Tarifverträge, wie z.B. der Tarifvertrag der Arzthelferinnen und der Apotheker-Tarifvertrag, schreiben sogar vor, dass Arbeitgeber einen bestimmten Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zahlen müssen.
Welche Durchführungswege gibt es in der betrieblichen Altersvorsorge?
Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es folgende Durchführungswege:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Pensionszusage
Als Arbeitgeber legen Sie fest, welchen Durchführungsweg Sie anbieten. Dabei sollte vorab geklärt werden, welcher Durchführungsweg der Richtige für Ihr Unternehmen darstellt.
Der am häufigsten gewählte Durchführungsweg ist die Direktversicherung.
Bei der Direktversicherung schliesst der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer eine Rentenversicherung ab. , die über das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers finanziert wird. Dabei wird ein Teil des Bruttolohns einbehalten und in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt.
Der Arbeitnehmer spart durch das verminderte Bruttoeinkommen Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge.
Welche Finanzierungsformen gibt es?
Die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge kann durch eine Zusage des Arbeitgebers oder in Form von Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer getragen werden.
Eine Mischfinanzierung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist ebenfalls möglich.
Welchen Vorteil bietet die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber?
Jeder Arbeitnehmer hat, kann eine betriebliche Altersvorsorge zugesagt werden.