Geschäftsgebäude-Versicherung
Ist Ihnen bewusst, dass Versicherer z.B. bei grob fahrlässig verursachten Schäden, Verletzung von Sicherheitsvorschriften oder Obliegenheiten die Versicherungsleistung drastisch kürzen könnten?
Wir haben die passende Lösung:
Bei ausgewählten Versicherern erhalten Sie über uns weitreichende Bedingungsverbesserungen, wie zum Beispiel:
– Abzug von max. 20%, bei Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften oder Sicherungen*
– Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung*
– Abzug max. 20 % bei Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhung*
– Besserstellungsklausel gegenüber Altvertrag für 5 Jahre inklusiv
– u.v.m.
*summenmäßige Begrenzungen vorhanden (je nach Gefahr und Versicherer bis 2,5 Mio. €)
Einige Versicherer bieten Ihnen auch die Möglichkeit, unbenannte Gefahren abzusichern. Hier spricht man auch von einer Allgefahrendeckung, also von allen (Schadens-) Ursachen, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Auch bestehende Nebengebäude, Garagen, Wintergärten, Solaranlagen oder Wärmepumpen werden im Versicherungsschutz eingeschlossen. Für die Photovoltaikanlage empfehlen wir einen eigenständigen Schutz.
Wird Ihr Gebäude vermietet, sollten Sie den Einschluss einer Gebäude-Glasversicherung für Ihre Fenster und Türen in Betracht ziehen und auf ausreichende Deckung für Mietausfall achten. Bei selbstgenutzten Immobilien empfehlen wir den Einschluss der Glasversicherung über die Betriebsinventarversicherung.Ein bestehender Öltank ist für selbstgenutzte Objekte in der Regel in Ihrer Betriebshaftpflicht eingeschlossen, ebenso die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Bei Vermietung, muss in der Regel ein eigenständiger Vertrag geschlossen werden.
Wir empfehlen die Prüfung der bestehenden Absicherungen auf Vollständigkeit.