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Sterbegeld

Der Tod ist kein schönes Thema, doch betrifft es uns alle früher oder später.

Eine Beerdigung kann je nach Art der Bestattung schnell viele Tausend Euro kosten. Grabstein, Sarg, Grabmiete, Gärtner oder auch der Flannerts können die Angehörigen oder Ihr Erbe erheblich belasten, wenn Sie einen würdevollen Abschied planen.

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Dabei können Sie die Person frei benennen, die im Todesfall die versicherte Leistung erhalten soll.
Natürlich können Sie sich auch das vorhandene Guthaben ab einem bestimmten Alter auszahlen lassen. Die Beiträge können Sie monatlich oder einmalig zahlen.

Je nach Versicherer haben Sie bestimmte Wartezeiten, bis die volle Todesfallsumme zur Verfügung steht. Eine Gesundheitsprüfung wird in der Regel nicht verlangt.

Durch das momentane niedrige Zinsniveau ist ein Sterbegeld noch dazu deutlich besser verzinst als ein Sparbuch. Somit erhalten Sie bzw. Ihre Erben zusätzliche Zinsen und Überschüsse, die Lebensversicherungsgesellschaften erwirtschaften – derzeit ca. 3-3,5%.

Das maximale Eintrittsalter liegt bei laufender Beitragszahlung in der Regel bei 80 Jahre, bei Einmalbeiträgen bis zu 85 Jahre.

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