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Erwerbsunfähigkeitsrente

Statistisch gesehen wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte Ihre Erste Wahl zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft sein.

Nicht immer ist es allerdings möglich, einen solchen Schutz zu bekommen, weil zum Beispiel Vorerkrankungen bestehen, die eine Annahme des Vertrages unmöglich machen, oder der Beitrag für bestimmte Berufsgruppen sehr teuer ist.

Für diesen Personenkreis bietet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Alternative.

Mit günstigeren Beiträgen als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und auch teilweise ohne Gesundheitsprüfung ist dieser Schutz auch bei vielen Vorerkrankungen möglich.

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Was erhalten Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erwerbsunfähigkeit?

Für Arbeitnehmer und Arbeiter zahlt die gesetzliche Rentenversicherung ab Jahrgang 1961 nur noch bei Erwerbsminderung. Es wird im Ernstfall geschaut, wie lange Sie täglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können –ohne Berufsschutz! Können Sie mindestens drei bis sechs Stunden täglich arbeiten, erhalten Sie noch dazu nur die halbe Erwerbsminderungsrente!

Für diesen Fall müssen Sie damit rechnen, dass nur noch circa 1/3 Ihres Nettolohnes als Erwerbsminderungsrente übrig bleiben wird, um Ihre laufenden Kosten für z.B. Miete, Immobilienkredit, Auto, Lebenshaltung, etc. zu bestreiten.

Wann und was zahlt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Können Sie aufgrund Krankheit, Unfall oder Invalidität eine Erwerbstätigkeit dauerhaft nicht länger als drei Stunden täglich ausüben, erhalten Sie vom Erwerbsunfähigkeitsversicherer die vertraglich vereinbarte monatliche Rente.

Unser Tipp: Schliessen Sie diese Versorgungslücke und sichern Sie Ihre Arbeitskraft falls möglich mit einer Berufsunfähigkeitsrente, alternativ mit der Erwerbsminderungsrente ab!

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