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Grundfähigkeitsrente

Als Alternative zur Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung können Sie Ihre Arbeitskraft mit einer Grundfähigkeitsrente finanziell absichern.

Wenn Sie durch den Verlust von Grundfähigkeiten, wie zum Beispiel Sehen, Sprechen, Gehen, Stehen, Hören oder Hände gebrauchen, nicht mehr arbeiten können, leistet der Versicherer für die im Tarif genannten Leistungsfälle.

Wann und was zahlt der Versicherer?

Schon bei Verlust von nur einer Grundfähigkeit erhalten Sie die vereinbarte Rentenleistung. Dabei muss der Verlust der Grundfähigkeit je nach Versicherungsunternehmen für mindestens 12 Monate bestehen.

Gibt es versicherbare Zusatzleistungen?

Zusätzlich können Sie auch einen Pflegebaustein wählen, der Ihre vereinbarte Rente im Pflegefall sogar verdoppelt. Bei schweren Krankheiten (Dread Disease), wie z.B. Krebs oder Schlaganfall kann ebenfalls eine zusätzliche Leistung eingeschlossen werden.

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