Bauherrenhaftpflicht
Als Bauherr sind Sie für die gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten auf Ihrer Baustelle verantwortlich.
Auch bei der Beauftragung von Architekten und Bauhandwerkern ist man nicht von Haftpflichtansprüchen befreit.
In der Privathaftpflichtversicherung ist in der Regel die Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben eingeschlossen. Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass die erforderliche Bausumme auch über Ihre bestehende Privathaftpflicht abgedeckt ist.