PKV-Beitragsoptimierung
Für langjährig Versicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV) lohnt sich oftmals ein Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen nicht. Der Verlust von Alterungsrückstellungen kann fast nie aufgefangen werden.
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Kontaktieren Sie unsWelche Rechte haben Sie?
Durch das Versicherungsvertragsgesetz nach §204 (VVG) haben Sie allerdings das Recht, auf gleichwertige Tarife innerhalb der Gesellschaft ohne Gesundheitsprüfung bzw. Risikozuschlag umzustellen. Dadurch lassen sich oftmals deutliche Beitragseinsparungen von bis zu 50% erzielen, ohne auf Leistungen zu verzichten. Ihre Alterungsrückstellungen nehmen Sie innerhalb der Gesellschaft auf den neuen Tarif mit. Auch die Anpassung einer Selbstbeteiligung oder die Verrechnung von Beitragsentlastungstarifen kann sich lohnen.
Die Versicherer müssen Sie zwar mittlerweile umfassend über Tarif-Wechselmöglichkeiten aufklären, oftmals werden aber nicht alle Tarife und auch keine Alttarife (im Verkauf geschlossene Tarife) dabei berücksichtigt, obwohl diese Tarife ebenfalls einen Vorteil für Sie darstellen könnten.
Was sollte beachtet werden?
Es gilt zu beachten, dass ab 2013 die sogenannten Unisex-Tarife gelten. Für Frauen kann sich eine Umstellung auf einen Unisex-Tarif lohnen, für Männer oftmals nicht, da die alten Bisex-Tarife deutlich günstiger kalkuliert waren. Deshalb sollten hier auch Alttarife (Bisex) geprüft werden. Haben Sie einmal auf einen Unisex-Tarif umgestellt, gibt es kein Zurück mehr auf den alten Bisex Tarif!
Beauftragen Sie uns, damit wir Ihre Einsparungsmöglichkeiten prüfen können. Auch vorhandene Risikozuschläge prüfen wir auf Angemessenheit und Notwendigkeit.