Privathaftpflicht
Fügen Sie einem Dritten einen Schaden zu, sind Sie nach geltendem Recht (BGB §823) zu Schadensersatz verpflichtet.
Personen-, Sach- oder Vermögensschäden können eine enorme finanzielle Belastung für Sie darstellen, da es keine Beschränkung auf die Höhe der zu tragenden Entschädigung gibt.
Schützen Sie deshalb Ihr Vermögen mit einer Privathaftpflichtversicherung vor finanziellen Risiken.
Sichern Sie sich Ihr kostenloses Erstgespräch!
Kontaktieren Sie unsAuf dem Versicherungsmarkt gibt es einen wahren Tarifdschungel mit grossen Leistungs- und Beitragsunterschieden. Durch unsere Erfahrung und den Einsatz von Vergleichsprogrammen finden wir das passende Angebot für Sie!
Wir empfehlen darauf zu achten, ein umfassendes Leistungspaket auszuwählen, das vor allem Ihrer aktuellen Situation gerecht wird, denn nicht immer ist das günstigste Angebot auch das Beste für Sie.
Ein paar Beispiele, worauf Sie achten sollten:
- Sie haben eine Familie mit Kindern? Denken Sie an den Einschluss Ihrer deliktunfähigen Kinder!
- Sie sind Eigentümer eines Einfamilienhauses oder einer vermieteten Eigentumswohnung oder Sie haben eine Ölheizung? Wir finden für Sie die passenden Tarife, die zusätzlich zur Privathaftpflicht auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie die Gewässerschadenhaftpflicht mit einschliessen – ohne Aufpreis.
- Sie arbeiten im öffentlichen Dienst oder sind verbeamtet? Denken Sie an den Einschluss der Diensthaftpflicht, denn Ihr Dienstherr kann Sie für Schäden, die durch Ausübung Ihres Berufes eintreten, in Regress nehmen.