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Patientenverfügung & Vorsorgevollmachten

Fremdbestimmt oder Selbstbestimmt?

Mit Erreichen der Volljährigkeit gelten wir aus juristischer Sicht als eigenständige Person. Das bedeutet, dass auch Eltern oder volljährige Kinder nicht mehr für uns rechtlich entscheiden oder handeln dürfen, wenn wir zeitweise oder dauerhaft nicht einwilligungsfähig sind. Für Ärzte gilt die Schweigepflicht und selbst Krankenakten dürfen nicht mehr eingesehen werden. Sind wir durch einen Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst handlungsfähig, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer.

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Damit werden wir ohne eine Regelung in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Behörden, Post und bei Selbständigen sogar im Geschäft von einer fremden Person bestimmt.

Dies können Sie vermeiden, in dem Sie durch eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht selbst bestimmen, wer im Fall der Fälle über Sie entscheidet.

Nähere Informationen zu diesem Thema haben wir für Sie auf einer gesonderten Informationsseite aufgeführt.

Haben Sie Fragen hierzu, schicken Sie uns bitte eine Email.

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