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Hausrat & Glasversicherung

Unter dem Hausrat versteht man alle Gegenstände, die in ein Haus oder eine Wohnung eingebracht wurden und nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind.

Ob Küche, Wohnzimmercouch, Fernseher, Kleider, Schmuck, etc., im Laufe des Lebens sammeln sich viele Hausratgegenstände an. Zählen Sie die Anschaffungskosten aller Gegenstände zusammen, ergeben sich oftmals ungeahnte Werte. Und genau diesen Anschaffungswert sollten Sie auch versichern, denn die Hausratversicherung zahlt im Schadensfall die Entschädigung zum Neuwert, damit Sie Ihre Gegenstände in gleicher Art und Güte wiederbeschaffen können.

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Schützen Sie Ihr Vermögen durch eine Hausratversicherung.

Die Grundtarife decken die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel, Raub und Vandalismus ab. Zusätzlich bietet die Glasversicherung eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Hausratversicherung.

Mit diesem Baustein erhalten Sie Versicherungsschutz für die Gebäude– und Mobiliarverglasung.

Unter der Gebäudeverglasung versteht man die fest mit dem Haus verbundenen Glasbestandteile wie zum Beispiel Fenster, Türen oder auch Wintergärten. Zu der Mobiliarverglasung zählen die beweglichen Gegenstände wie das Ceran-Kochfeld, die Duschabtrennung, Glastische oder Vitrinen, Spiegel und Bildergläser, Aquarien und Terrarien.

Mit der Elementarschadenversicherung erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz vor finanziellen Schäden durch Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben oder Lawinen an Ihrem Hausrat.
Auch Ihre Fahrräder, die ausserhalb der Wohnung abgestellt werden, sind gesondert versicherbar.

Geben Sie den Wert der Fahrräder bitte gesondert bei Ihrer Angebotsanfrage an.

Als Versicherungssumme empfehlen wir 650€ pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei diesem Wert erhalten Sie von den meisten Versicherungsgesellschaften einen Unterversicherungsverzicht.

Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall keine Kürzung der Leistung befürchten müssen, falls Ihr Hausrat zu niedrig versichert war. Dies könnte zum Beispiel vorkommen, wenn Sie eine niedrigere Versicherungssumme als vorgeschlagen angeben und vergessen, teure Neuanschaffungen nachzumelden. Geleistet wird im Schadensfall auch bei Unterversicherungsverzicht maximal bis zur Versicherungssumme.

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