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Betriebliche Altersversorgung

Altersvorsorge für Privatkunden

Unter der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) versteht man alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, zur Absicherung der Hinterbliebenen bei Tod oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.

Welches Form wird am häufigsten gewählt und wie funktioniert das?

Der bAV-Klassiker ist die sogenannte Direktversicherung. Im Endeffekt eine normale Rentenversicherung, allerdings mit dem Vorteil, dass der Beitrag hierfür aus Ihrem Bruttolohn und nicht vom Nettolohn gezahlt wird. Dabei spricht man auch von einer Entgeltumwandlung.

Durch diese Entgeltumwandlung verringert sich Ihr Bruttogehalt und Sie zahlen auf Ihren Sparbeitrag weder Sozialversicherungsbeiträge noch Steuern. Dadurch kann es vorkommen, dass Sie z.B. für eine Sparrate von 100€ aber nur 50€ netto aufwenden müssen. Dies ist abhängig von Ihrem Bruttogehalt und Ihrer Steuerklasse.

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Welchen Beitrag kann ich steuer- und sozialversicherungsbegünstigt umwandeln?

Bis maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung können steuer- und sozialversicherungsbegünstigt umgewandelt werden. Dies entspricht einem Beitrag von 2.976 € jährlich oder 218 € monatlich für das Jahr 2016.

Darüber hinaus können zusätzlich jährlich 1800 € oder 150 € monatlich steuerbegünstig umgewandelt werden.

Und das Beste daran ist, dass Ihr Arbeitgeber sogar gesetzlich dazu verpflichtet ist, Ihnen diese Form der Altersvorsorge zu ermöglichen.

Einige Arbeitgeber bezuschussen auch freiwillig eine bAV, denn immerhin sparen diese ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge ein. Für gewisse Branchen bestehen Tarif- oder Betriebsvereinbarungen (z.B. für Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten MitarbeiterInnen in Apotheken, Mitarbeiter der Metall- und Elektroindustrie, etc.).

Fragen Sie doch einfach mal in Ihrer Personalabteilung nach.

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