D&O – Managerhaftpflichtversicherung
Die D&O-Versicherung bietet bei Pflichtverletzungen und Managementfehlern für Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsorganen die Möglichkeit, die entstandenen Schäden im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflicht-Deckung abzusichern.
Schadensersatzansprüche können von Seiten des Unternehmens oder von aussen an verantwortliche Personen herangetragen werden.
Dieser Personenkreis haftet für entstandene Vermögensschäden unbegrenzt – auch mit dem gesamten Privatvermögen.
Welche Leistungen sind versichert?
Unabhängig von der Rechtsform kann die D&O-Versicherung von allen Gesellschaften und Non-Profit-Organisationen (z.B. Vereinen) für ihre Mitarbeiter im Management abgeschlossen werden.
Die abzusichernde Versicherungssumme legen Sie selbst fest.
Auch Managementfehler, die in der Vergangenheit gemacht wurden, sind versichert, sofern der Schaden erst nach Versicherungsbeginn entsteht und vorher unbekannt war.
Die D&O Versicherung bietet für das Unternehmen als auch für den Mitarbeiter eine Sicherheit, um bei Pflichtverletzungen Regress zu nehmen beziehungsweise nicht mit dem eigenen Vermögen zu haften.