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Unser Angebot: Einkommenssicherung

Einkommenssicherung

Sind Sie dauerhaft durch Krankheit, Unfall oder Invalidität unfähig, Ihren Beruf auszuüben, spricht man von einer Berufsunfähigkeit.

Die daraus resultierenden Gehaltsausfälle können Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.

Unverbindlich anfragen

Für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung gilt der Berufsschutz nur noch für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, bei den jüngeren Jahrgängen wird geprüft, ob Sie in irgendeiner Form der Erwerbstätigkeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen könnten – ohne jeglichen Berufsschutz!

Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet dabei die Leistungen aus voller Erwerbsminderung (täglich können weniger als 3 Stunden Arbeitsleistung erbracht werden) und teilweiser Erwerbsminderung (täglich sind mehr als 3 aber weniger als 6 Stunden Arbeitsleistung möglich).

Sichern Sie sich und Ihren Beruf gegen die finanziellen Folgen bei Berufsunfähigkeit ab.

Für Berufe mit erhöhtem Risiko (z.B. Dachdecker) kann ein Versicherungsschutz sehr teuer oder aufgrund von bestehenden gesundheitlichen Vorerkrankungen eine Annahme des Vertrages durch den Versicherer verweigert werden.

Für diese Personengruppen gibt es alternativ hierzu die Möglichkeit, die Arbeitskraft über eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzusichern.

Ebenso ist die Absicherung von Grundfähigkeiten möglich. Bei einer Grundfähigkeitsversicherung wird eine monatliche Rente gezahlt, wenn gewisse Fähigkeiten, z.B. Sehen, Gehen oder Treppen steigen nicht mehr möglich sind.

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