Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Eigentum verpflichtet.
Als Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses haben Sie gesetzliche Pflichten, wie z.B. das rechtzeitige Schneeräumen der Gehwege bei Schneefall. Kommen Sie dieser Pflicht nicht rechtzeitig nach und ein Passant kommt z.B. durch einen Sturz zu Schaden, haften Sie unbegrenzt mit Ihrem Vermögen. Vor finanziellen Schäden schützt Sie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
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Kontaktieren Sie unsFür ein selbstbewohntes Einfamilienhaus ist dieser Schutz in der von uns angebotenen Privathaftpflicht schon enthalten. Sind Sie Eigentümer eines selbstgenutzten Mehrfamilienhauses, so sind bis zu einer bestimmten Anzahl an Wohneinheiten oder bis zu einem festgesetzten Bruttojahresmietwert ebenfalls die Leistungen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kostenlos in der von uns empfohlenen Privathaftpflicht eingeschlossen.
Als Vermieter eines Ein- oder Mehrfamilienhauses benötigen Sie allerdings eine eigenständige Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.