Unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler

Staatlich geförderte Pflege (Pflege-Bahr)

Ähnlich wie bei der staatlich geförderten Rente (Riester-Rente), gibt es auch für die private Absicherung des Pflegerisikos einen staatlichen Zuschuss für den Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung.

Die gesetzlichen Leistungen insbesondere bei höheren Pflegegraden und stationärer Pflege sind nicht ausreichend (beispielsweise ollstationäre Pflege, Pflegegrad 5, Zahlung 2.005€ p.m., Pflegeheimkosten z.B. in Heppenheim 3.648€ p.m.).

Sichern Sie sich Ihr kostenloses Erstgespräch!

Kontaktieren Sie uns

Deshalb sollten Sie Ihre Versorgungslücken im Pflegefall mit einer staatlich geförderten Pflegetagegeldversicherung schliessen, wenn eine Aufnahme in einer klassischen Pflegetagegeldversicherung aufgrund von Vorerkrankungen nicht möglich ist.

Welchen Zuschuss erhalte ich?

Für Ihre Pflegetagegeldversicherung erhalten Sie einen staatlichen Zuschuss von monatlich 5€, sofern Sie selbst bereit sind, mindestens 10€ monatlich in die Pflegeabsicherung zu leisten.

Für wen lohnt sich eine geförderte Pflegetagegeldversicherung?

Eine Absicherung dient zum Schutz Ihres Vermögens (Ihrer Erbmasse) und auch für Ihre Kinder, die bei Aufzehrung des Vermögens zur finanziellen Leistung für Ihre Pflege herangezogen werden können.

Für Personen, die gesundheitlich vorbelastet sind, ist eine staatlich geförderte Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung zu empfehlen. Alternativ kann geprüft werden, ob Sie in einer Pflegerentenversicherung mit verminderter Gesundheitsprüfung aufgenommen werden können.

Welche Leistung erhalte ich?

Sie vereinbaren mit dem Versicherer eine bestimmte Leistung pro Pflegegrad, die Sie bei Pflegebedürftigkeit erhalten. Dabei ist zu beachten, dass eine volle Leistungszahlung vorwiegend bei Pflegegrad 4-5 erfolgt und für die anderen Pflegegrade eine Staffelung erfolgt (Beispiel 100% Leistung bei Pflegegrad 4-5, Pflegegrad 3 70%, Pflegegrad 2 30% der vereinbarten Summe).

Die Wartezeit für eine Leistung bei Pflegebedürftigkeit beträgt je nach Gesellschaft bis zu 60 Monate ab Versicherungsbeginn.

Was muss ich beachten?

Der Beitrag wird als reiner Risikobeitrag geleistet. Bei Kündigung entsteht kein Anspruch auf Beitragsrückgewähr. Eine Beitragsfreistellung mit Versorgungsleistung ist dementsprechend nicht möglich.

 

Wollen Sie mit der Beitragszahlung oder auch bei Kündigung Ihres Vertrages flexibel bleiben, empfehlen wir die Wahl einer Pflegerentenversicherung.

Unverbindliche Beratung anfordern!

*“ zeigt erforderliche Felder an

Angaben zur Person

Name*
TT Punkt MM Punkt JJJJ
Addresse*

Sie möchten einen bestehenden Versicherungsschutz vergleichen lassen?

Ziehen Sie Dateien hier her oder
Akzeptierte Datentypen: jpg, jpeg, gif, png, pdf, bmp, Max. Dateigröße: 50 MB.
    Fotografieren Sie ihre bestehende Police und laden Sie sie als Bilddatei hier hoch. Wir vergleichen Ihre Police und setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.
    Datenschutz*
    Felder mit * sind Pflichtfelder