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Unser Angebot: Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet im Falle einer Pflegebedürftigkeit für die Pflegekosten ihrer Mitglieder.
Durch das neue Pflegestärkungsgesetz II wurden ab Januar 2017 die ehemaligen Pflegestufen (0-3) abgeschafft und durch sogenannte Pflegegrade (1-5) ersetzt. Ihre Leistung im Pflegefall richtet sich danach, in welchen Pflegegrad Sie eingestuft werden und ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden müssen.

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Welche Leistungen zahlt die Pflegeversicherung?

Da die gesetzlichen Leistungen insbesondere bei höheren Pflegegraden und stationärer Pflege nicht ausreichend sind (beispielsweise vollstationäre Pflege Pflegegrad 5, Zahlung 2.005€ p.m., Pflegeheimkosten z.B. in Heppenheim 3.648€ p.m), sollten Sie eine Vorsorge für den Pflegefall treffen, um eine ausreichende Finanzierung zu gewährleisten.

Eine Absicherung dient zum Schutz Ihres Vermögens (Ihrer Erbmasse) und auch für Ihre Kinder, die bei Aufzehrung des Vermögens zur finanziellen Leistung für Ihre Pflege herangezogen werden können.

Einen finanziellen Pflegeschutz können Sie über eine Pflegerenten-, Pflegetagegeld– oder geförderte Pflegetagegeldversicherung erlangen.

Warum eine Pflegeversicherung?

Durch die steigende Lebenserwartung wird auch die Wahrscheinlichkeit mit zunehmendem Alter pflegebedürftig zu werden, immer grösser.

Die staatlichen Leistungen für ambulante und stationäre Pflege reichen nicht aus, um die Pflegekosten zu decken.

Sichern Sie deshalb Ihre Versorgung und Vermögen im Pflegefall mit einer Pflegeversicherung ab, um die finanziellen Folgen einer Pflege aufzufangen.

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