Gewässerschadenhaftpflicht
Als Betreiber eines Heizöltanks oder anderen privaten Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie für die Sicherheit verantwortlich.
Im Schadensfall werden Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen z.B. für die Verunreinigung des Grund- und Bodens in Regress genommen. Auch dieser Schutz ist in der Regel in Ihrer Privathaftpflichtversicherung enthalten.
Hier gilt es zu beachten, dass Ihr Schutz auch dem Fassungsvermögen Ihres Heizöltanks entspricht. Bei vermieteten Objekten ist dieser Schutz oftmals in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht enthalten.