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Reiserücktrittsversicherung, wahlweise auch mit Urlaubsabbruchversicherung

Es ist ärgerlich genug, wenn Sie eine gebuchte Reise nicht antreten können oder sie vorzeitig abbrechen müssen. Umso mehr, wenn Sie zusätzlich noch auf Ihren Storno- und Rückreisekosten sitzen bleiben!

Weitere Informationen

 

Mit einer Reiserücktrittversicherung sichern Sie Ihre gebuchte Reise (Flugreise, Auto- oder Busreise, Bahnreise, Schiffsreise oder eine gebuchte Ferienwohnung) wegen eines versicherten Ereignisses gegen folgende Kosten ab:

 

  • vereinbarte Rücktritts- bzw. Stornokosten
  • zusätzlich entstehende Hinreise-Mehrkosten (z.B. Flugkosten bei einer Flugreise, wenn ein versicherter Grund vorliegt)
  • bei Reiseabbruch den gesamten Reisepreis, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird, später anteilig
  • bei Unterbrechung der Reise die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (z.B. Hotelkosten)
  • bei verspäteter Rückreise die nachweislich entstandenen Rückreisekosten (z.B. Bahn, Flug etc.)

 

Der Versicherungsschutz der Reise-Rücktrittsversicherung gilt in den folgenden Fällen:

 

  • schwerer Unfall, unerwartete und schwere Erkrankung oder Tod
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt, betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
  • Verkehrsmittelverspätung
  • Wiederholungsprüfung für Schüler und Studenten fällt in die versicherte Reisezeit
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter

 

Die integrierte Urlaubsabbruchversicherung ergänzt Ihren Schutz nochmals.

 

Sie erhalten im versicherten Fall:

 

  • Den gesamten Reisepreis, wenn eine Reise innerhalb der ersten Urlaubshälfte abgebrochen werden muss, max. jedoch in den ersten 8 Reisetagen
  • Die nicht in Anspruch genommenen Leistungen, wenn die Reise später abgebrochen werden muss (spätestens ab dem 9. Reisetag)
  • Mehrkosten bei verspäteter Rückreise aufgrund von Elementarereignissen am Urlaubsort, die eine planmäßige Rückreise verhindern
  • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit als versicherten Grund
  • Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
  • Anteilige Erstattung der Reiseleistung bei Unterbrechung der Reise aus einem versicherten Grund

Das sollten Sie außerdem wissen:

Haben mehr als sechs Personen (bei Familientarifen mehr als zwei Familien) gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht alle versicherten Personen untereinander.Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,- EUR je versicherte Person.

Abschlussfrist: Alle Prämien, die die Reise-Rücktrittsversicherung enthalten, sind sofort bei der Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reisebeginn abzuschließen. Liegen zwischen der Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.

Die Urlaubsabbruchversicherung kann bis zum Reiseantritt abgeschlossen werden.


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